Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
1.1 Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder durch Übersendung der Ware erfüllen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Verzug:
2.1 Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.2 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
2.3 Unsere Haftung für Verzugsschäden ist begrenzt auf den Rechnungswert des jeweiligen Liefergegenstandes.

3. Berechnung:
3.1 Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Werk, ohne Verpackung.
3.2 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
3.3 Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

4. Höhere Gewalt:
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

5. Zahlung:
5.1 Unsere Rechnungen sind dreißig Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse.
5.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung: deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
5.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 3 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet.
5.4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Versand:
6.1 Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Käufers.

7. Gewährleistung:
7.1 Alle Angaben, insbesondere zu Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte sowie unsere technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2 Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und feststellbare Mängel zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3 Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
7.4 Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
7.5 Eine Zusicherung von Eigenschaften ist für uns nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vorgenommen worden ist.

8. Schadenersatz:
Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist begrenzt auf den Rechnungswert der an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit bzw. wegen nachweislich verbindlich zugesicherter Eigenschaften oder nach zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haften.

9. Eigentumsvorbehalt:
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren in unserem alleinigen Eigentum. Der Käufer ist bis zum Widerruf befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, bzw. sie zu verarbeiten.
9.2 Eigentumsvorbehalt und Verfügungsbefugnis gemäß Ziff. 9.1 erstrecken sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Soweit die Sicherungsrechte Dritter tatsächlich oder rechtlich unter diesem Anteil bleiben, wächst uns die Differenz zu.
9.3 Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte - im Falle eines mit diesen vereinbarten Kontokorrents die jeweiligen Saldoforderungen - tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. Ziff. 9.2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen - auch nur zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings - ist der Käufer nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung befugt
9.4 Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.
9.5 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet in den Fällen des Verzuges oder des Verschuldens des Käufers nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung Übereignet oder abgetreten werden.
9.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in angemessener Höhe nach eigener Wahl freigeben.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung der Ware ist Augsburg. Auf alle Verkaufsverträge findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Augsburg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.